Allgemeine Geschäftsbedingungen der Hamberger Grossmarkt Ost GmbH & Co. KG

GELTUNGSBEREICH

Alle Lieferungen, Leistungen und Angebote der Hamberger Großmarkt GmbH, Bahnhofstr. 28, 06542 Allstedt (nachfolgend „Hamberger“), insbesondere die Leistungen der Cash & Carry-Märkte Bitterfeld und Wittenberg, sowie des Lieferservices, erfolgen ausschließlich aufgrund dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen (die „AGB“). Diese AGB sind Bestandteil aller Verträge, die Hamberger mit seinen Vertragspartnern (nachfolgend auch „Kunde“ genannt) über die angebotenen Lieferungen oder Leistungen schließt. Die Angebote und Leistungen von Hamberger richten sich ausschließlich an Unternehmern im Sinne von § 14 BGB, also an natürliche, juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die bei Vertragsschluss zur Vorbereitung oder in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln.

Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden oder Dritter finden keine Anwendung, auch wenn Hamberger ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widerspricht. Selbst wenn Hamberger auf ein Schreiben Bezug nimmt, das Geschäftsbedingungen des Kunden oder eines Dritten enthält oder auf solche verweist, liegt darin kein Einverständnis mit der Geltung jener Geschäftsbedingungen.

Die AGB gelten auch – in der jeweiligen bei Vertragsschluss gültigen Fassung - für sämtliche zukünftige Geschäfte zwischen Hamberger und dem Kunden sowie für vorvertragliche Verhandlungen, auch wenn dabei nicht nochmals ausdrücklich Bezug genommen wird.

Die AGB werden dem Kunden zusammen mit seinem Antrag auf Erteilung einer Kundenkarte ausgehändigt. Die jeweils gültigen AGB hängen in den Märkten von Hamberger aus und sind auf der Seite https://www.hamberger-cc.de/agb im Internet abrufbar, können gespeichert und ausgedruckt werden.

Mit dem Antrag auf Erteilung einer Kundenkarte erkennt der Kunde die Einbeziehung und Geltung dieser AGB als Grundlage für seine Rechtsbeziehung zu Hamberger an. Mit jeder zukünftigen Vorlage der Kundenkarte bei dem Betreten der Märkte und mit jeder zukünftigen Bestellung erkennt der Kunde die AGB in der jeweiligen bei Vertragsschluss gültigen - in den Märkten aushängenden sowie im Internet abrufbaren - Fassung an. Wenn Sie nicht an diese AGB gebunden sein möchten, dürfen Sie keine Kundenkarte bei Hamberger beantragen oder nutzen !

Die Leistungen von Hamberger und Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden und Hamberger erfolgen ausschließlich auf Grundlage dieser AGB soweit nicht ausdrücklich in Schriftform hiervon abweichende speziellere Regelungen vereinbart oder sonstige Abreden in Schriftform bestätigt wurden.


  1. C & C Markt

    1. Einkaufsberechtigung

      1. Die von Hamberger angebotenen Waren sind nur für den Wiederverkauf oder zur gewerblichen Verwendung bestimmt.

      2. Die einkaufsberechtigten Kunden dürfen andere Personen ausdrücklich schriftlich bevollmächtigen, namens und für Rechnung des Kunden- und zwar ausschließlich für ihn – einzukaufen. Sie dürfen sich von einer Begleitperson ausschließlich zur Hilfeleistung begleiten lassen.

    2. Kundenkarte

      1. Der Zutritt zum Hamberger Großmarkt ist dem Kunden nur mit einer gültigen Kundenkarte und seinem Personalausweis gestattet. Die Kundenkarte ist nicht übertragbar und die Weitergabe an nicht einkaufsberechtigte Personen untersagt.
        Sollte der Kunde zum Einkauf für ihn eine andere Person bevollmächtigen, ist dieser Person der Zutritt nur mit der gültigen Kundenkarte, der vom Kunden unterzeichneten schriftlichen Vollmacht im Original sowie ihrem Personalausweis möglich.

      2. Der Verlust der Kundenkarte muss Hamberger unverzüglich schriftlich angezeigt werden. Besteht für den Kunden die Besorgnis, dass es zu einer unberechtigten Nutzung der Kundenkarte kommen kann, muss er dies Hamberger unverzüglich vorab telefonisch mitteilen.
        Bei Änderung der Geschäftstätigkeit, der Anschrift oder der einkaufsberechtigten Personen ist der Kunde zur sofortigen Mitteilung, bei Aufgabe der unternehmerischen Tätigkeit zur sofortigen und unaufgeforderten Rückgabe der Kundenkarte verpflichtet.

      3. Hamberger behält sich vor, den Kunden vom weiteren Einkauf auszuschließen und die Kundenkarte einzuziehen, wenn

        1. mit der Kundenkarte andere als die Einkaufsberechtigten bzw. ausdrücklich Bevollmächtigten des Kunden im Hamberger Großmarkt einkaufen oder versuchen einzukaufen, oder

        2. unter Vorlage der Kundenkarte im Hamberger Großmarkt Waren erworben oder zu erwerben versucht werden, die nicht für die unternehmerische Tätigkeit des Kunden gedacht und auch nicht betrieblich verwendbar sind, oder

        3. die Kundenkarte bei Aufgabe der Geschäftstätigkeit nicht sofort und unaufgefordert an Hamberger zurück gegeben wird.

      4. Der Kunde ist verpflichtet, die Hamberger Kundenkarte sorgfältig zu verwahren und vor dem Zugriff unberechtigter angemessen zu schützen. Der Kunde haftet für sämtliche aus einem Missbrauch der Kundenkarte entstehende Schäden, soweit er seine Verpflichtung zur sorgfältigen Verwahrung und unverzüglichen Meldung des Verlustes der Kundenkarte oder eines möglichen Missbrauches der Kundenkarte verletzt. Bis zu dem Zeitpunkt der unverzüglichen Meldung des Verlustes oder eines möglichen Missbrauchs haftet der Kunde für Schäden, die aus dem Missbrauch entstehen, soweit er den Zugriff auf die Kundenkarte oder den Missbrauch der Kundenkarte verschuldet hat.

      5. Die Kundenkarte bleibt Eigentum von Hamberger und kann von Hamberger ohne Angabe von Gründen jederzeit eingezogen werden.

    3. Hausordnung / Verhalten im Markt

      1. Das Mitführen von Taschen, Kinderwägen oder Behältnissen ist im Großmarkt nicht gestattet.

      2. Wer Originalgebinde oder Verpackungen aufreißt oder beschädigt, ist zu deren Kauf verpflichtet.

      3. Der Kunde ist verpflichtet, alle Waren dem Kassenpersonal deutlich sichtbar vorzulegen bzw. das Kassenpersonal auf zwischen anderen Waren verborgene Produkte hinzuweisen und alle bei Verlassen des Kassenbereichs mitgenommenen oder im Großmarkt konsumierten Waren zu bezahlen. Bei Zuwiderhandlung behält sich Hamberger vor, den Kunden vom weiteren Einkauf auszuschließen und die Kundenkarte einzuziehen.

      4. Die Warenangebote von Hamberger sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind oder eine bestimmte Annahmefrist enthalten. Sie stellen lediglich eine Aufforderung an den Kunden zur Abgabe eines Kaufangebots dar. Ein Annahme durch Hamberger und damit ein verbindlicher Kaufvertrag kommt in den Märkten erst durch Eingabe des Kaufpreises in die Kasse und bei Lieferung mit der ausdrücklichen Bestätigung der Bestellung durch Hamberger oder der Auslieferung der Ware durch Hamberger zu Stande.

      5. Voraussetzung für die Einkaufsberechtigung des Kunden bei Hamberger ist einen Mindestumsatz von durchschnittlich EUR 150,00 pro Einkauf und EUR 3.000,00 pro Jahr. Sofern ein Kunde diesen Mindestumsatz nicht erreicht, ist Hamberger berechtigt, den Kunden vom weiteren Einkauf auszuschließen und die Rückgabe der Kundenkarte zu verlangen. Der Kunde kann erneut eine Kundenkarte beantragen, wenn absehbar ist, dass er den Mindestumsatz wieder erreichen wird.

      6. Das Parken und Betreten des Hamberger Großmarkt Geländes geschieht auf eigene Gefahr. Es wird insbesondere keine Haftung für Parkschäden durch Dritte übernommen. Sofern ein Schaden durch die schuldhafte Verletzung von Verkehrssicherungspflichten von Hamberger verschuldet wurde, gilt nachfolgende Ziffer 3 in Abschnitt C. der AGB.

      7. Das Benutzen von Transportmitteln innerhalb des Hamberger Großmarktes oder –Geländes geschieht auf eigene Gefahr. Sofern ein Schaden durch die schuldhafte Verletzung von Verkehrssicherungspflichten von Hamberger verschuldet wurde, gilt auch insoweit nachfolgende Ziffer 3 in Abschnitt C. der AGB.

    4. Zahlungsbedingungen

      1. Generell erfolgt die Zahlung im Hamberger Großmarkt in bar oder per EC-Karte mit der dazugehörigen PIN. Frühestens drei Monate nach Ausstellung der Kundenkarte kann bei unserem Kundenservice oder einem Außendienstmitarbeiter die bequeme Bezahlung per Lastschriftverfahren beantragt werden.

      2. Die Rechnungsbegleichung erfolgt unmittelbar nach Erhalt der Ware in bar ohne jeden Abzug. Mit der Bezahlung bestätigt der Kunde den Empfang der gekauften Ware und das Fehlen erkennbarer Mängel.

      3. Bei Einkäufen, die per Einzugsermächtigung gezahlt werden, ist ein amtlicher Lichtbildausweis des Kunden vorzulegen Wird eine dritte Person zum Einkauf bevollmächtigt, benötigt diese ihren Personalausweis und eine entsprechende Vollmacht zum Einkauf.

      4. Sofern nicht anders gekennzeichnet, sind alle Preise als Nettopreise angegeben. Die Umsatzssteuer wird zusätzlich in der jeweiligen gesetzlichen Höhe gesondert ausgewiesen und in Rechnung gestellt.

  2. Lieferservice

    1. Angebote, Auftragsbestätigung und Preise

      Die Angebote von Hamberger sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich abgegeben und ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind oder die bestellte Ware ausgeliefert wird. Mündliche und telefonische Erklärungen sind nur dann verbindlich, wenn diese von uns schriftlich bestätigt werden. Soweit nicht anders vereinbart, werden Kundenbestellungen per Fax, persönlich, telefonisch oder online durch unseren Verkauf entgegengenommen. Hamberger behält sich vor, einzelne Bestellungen nur schriftlich entgegenzunehmen. Die Bestellungen des Kunden müssen spätestens zwei Werktage vor der gewünschten Anlieferung bei Hamberger eingegangen sein. Die Mindestbestellmenge pro Auslieferungstag beträgt 500 Euro netto Warenwert (ohne Mehrwegkästen und ohne Pfand). Bestellungen des Kunden sind verbindlich und können nur bis zum Tag vor dem vereinbarten Liefertermin vom Kunden zurückgenommen oder geändert werden. Speziell für den Kunden eingekaufte Ware kann nicht mehr abbestellt oder zurückgegeben werden, sofern Hamberger bei der Bestellung darauf hingewiesen hat oder für den Kunden erkennbar war, dass die Ware speziell für ihn eingekauft wird. Die Preise in Ordersätzen und Bestellformularen sind freibleibend und verstehen sich als Tagespreise. Maßgeblich sind allein die bei der Annahme der Bestellung von Hamberger bestätigten Preise. Aktionspreise: Preise und Angebote in Werbe- und Aktionsprospekten gelten nur und ausschließlich für den jeweils angegebenen Lieferzeitraum. Der Zeitpunkt des Bestellzugangs beim Hamberger Lieferservice ist in diesem Falle unerheblich. Sofern nicht anders gekennzeichnet, sind alle Preise als Nettopreise angegeben. Die Umsatzssteuer wird zusätzlich in der jeweiligen gesetzlichen Höhe gesondert ausgewiesen und in Rechnung gestellt.

    2. Lieferung und Gefahrübergang

      Teillieferungen sind zulässig, es sei denn, der Kunde hat dies bei der Bestellung ausdrücklich ausgeschlossen oder die Abnahme von Teillieferung ist ihm nicht zumutbar. Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, erfolgt die Lieferung am vereinbarten Liefertag mittels Zustellung an die vom Kunden benannte Lieferadresse. Der Kunde hat den Zugang und die Erreichbarkeit an den Liefertagen von 6.00 Uhr bis 19.00 Uhr zu gewährleisten. Der Kunde oder eine von ihm bestimmte Person hat die Ware beim Eintreffen hinsichtlich Mängel und Vollständigkeit zu überprüfen. Er hat die ordentliche Warenübernahme auf dem Rechnungsduplikat oder auf dem Lieferschein in Form einer Unterschrift zu bestätigen. Soweit nicht anders vereinbart, erfolgt die Lieferung „Frei Haus“. Die Gefahr geht mit der Warenübernahme auf den Kunden über. Bei Annahmeverzug des Kunden geht die Gefahr zum Zeitpunkt der vereinbarten Warenübernahme über. Transport- und sonstige Verpackungen werden mit Ausnahme von Rollcontainern, Paletten, Leergut und Fleischkisten nicht zurückgenommen und nicht auf Kosten von Hamberger entsorgt, sofern und soweit keine zwingende gesetzliche Pflicht zur Rücknahme oder Entsorgung durch Hamberger besteht. Die Liefertermine sind freibleibend und können nach Absprache mit dem Kunden dem jeweiligen Lieferumstand entsprechend geändert werden. Liefertermine sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich als verbindlich vereinbart wurden. Leergut wird ausschließlich aus dem Sortiment von Hamberger zurückgenommen, sofern und soweit keine zwingende gesetzliche Pflicht zur Rücknahme von anderem Leergut für Hamberger besteht. Bei Lieferverzug von mehr als einem Tag ist der Kunde nicht mehr zur Abnahme der Bestellung verpflichtet. Hamberger haftet nicht für die Unmöglichkeit der Lieferung oder für Lieferverzögerungen, soweit diese durch höhere Gewalt oder sonstige, zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses nicht vorhersehbare Ereignisse (z.B. Betriebsstörungen aller Art, Transportverzögerungen, Streiks) verursacht worden sind, die Hamberger nicht zu vertreten hat. Sofern solche Ereignisse Hamberger die Lieferung oder Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen und die Behinderung nicht nur vorübergehend ist, ist Hamberger zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Bei Hindernissen vorübergehender Dauer verlängern sich die Liefer- oder Leistungsfristen um den Zeitraum der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist. Sofern dem Kunden infolge der Verzögerung die Abnahme der Lieferung nicht zuzumuten ist, kann er durch unverzügliche schriftliche Erklärung gegenüber Hamberger vom Vertrag zurücktreten.

    3. Zahlungsbedingungen

      Bei einem Einkauf über den Lieferservice kann die Zahlung – sofern nicht anders und schriftlich vereinbart - in bar oder per Firmen-Lastschriftmandat erfolgen. Das Lastschriftverfahren hat in diesem Fall ausschließlich Gültigkeit für den Bezug über den Lieferservice und kommt bei Einkäufen im Hamberger C&C-Markt nicht zur Anwendung.

  3. Allgemein

    1. Eigentumsvorbehalt

      1. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller offenen Forderungen Eigentum von Hamberger bei Wechsel oder Scheck bis zu deren unwiderruflichen Einlösung.

        Bei Zahlungsverzug ist Hamberger berechtigt, ohne gerichtliche Entscheidung, die Ware vollständig heraus zu verlangen. Die Rücknahme der Ware in einem solchen Falle bedeutet keinen Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, dieser ist schriftlich von Hamberger erklärt. Der Kunde hat die Ware zugänglich bereitzustellen. Hamberger ist nach Rücknahme der Ware befugt, diese zu verwerten. Der Verwertungserlös wird auf die Verbindlichkeit des Käufers angerechnet. An den Waren von Hamberger dürfen keine wie immer gearteten Rechte Dritter begründet werden.

      2. Erweiterter Eigentumsvorbehalt:

        Der Käufer ist berechtigt, die von Hamberger gelieferten Waren im Rahmen seiner ordentlichen Geschäftstätigkeit weiter zu verkaufen, zu verarbeiten, zu vermischen oder umzubilden. Die Verarbeitung erfolgt dann unentgeltlich im Auftrag von Hamberger als Hersteller derart, dass Hamberger in jedem Zeitpunkt und in jedem Grade der Verarbeitung das Eigentum, Miteigentum oder Anwartschaftsrecht an den Erzeugnissen behält oder erwirbt (§ 950 BGB). Der Kunde tritt bis zur vollständigen Bezahlung aller offenen Forderungen die Erlöse oder die ausstehenden Forderungen aus dem Weiterverkauf der Waren an Hamberger ab. Wird die Ware mit anderen Gegenständen verarbeitet, vermischt, umgebildet oder verbunden, die nicht im Eigentum von Hamberger stehen, erwirbt Hamberger Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der im Eigentum von Hamberger stehenden, verarbeiteten, vermischten, umgebildeten oder verbundenen Waren zum Gesamtwert aller anderen verarbeiteten, vermischten, umgebildeten oder verbundenen Gegenstände im Zeitpunkt der Verarbeitung, Vermischung, Umbildung oder Verbindung. Ist die neue Sache verkauft, tritt der Kunde bis zur vollständigen Bezahlung aller offenen Forderungen die Erlöse oder die ausstehenden Forderungen aus dem Weiterverkauf der neuen Sache im oben beschriebenen Verhältnis an Hamberger ab. Hamberger nimmt diese Abtretung an. Übersteigt der Wert der Sicherung die Ansprüche von Hamberger gegen den Kunden um mehr als 20 %, so hat Hamberger nach seiner Wahl ihm zustehende Sicherheiten in entsprechendem Umfang auf Verlangen des Kunden freizugeben.

      3. Maßnahmen oder Eingriffe von Dritten in die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren, insbesondere Zwangsvollstreckungsmaßnahmen, sind Hamberger unverzüglich mitzuteilen. Für die Intervention erforderliche Unterlagen sind Hamberger unverzüglich zu überlassen. Unabhängig davon hat der Kunde Dritte bereits in Vorhinein auf die an der Ware bestehenden Rechte hinzuweisen.

    2. Mängelansprüche

      Abbildungen, Zeichnungen sowie andere Materialien, die zu von Hamberger verkauften Waren gehören dienen lediglich der Präsentation der Waren. Sie stellen weder eine Beschaffenheits- oder eine Haltbarkeitsgarantie im Sinne von § 443 BGB noch zugesicherte Eigenschaften dar. Für öffentliche Äußerungen des Produzenten oder Herstellers der Waren oder sonstiger Dritter (bspw. Werbeaussagen) übernimmt Hamberger keine Haftung, es sei denn diese erfolgen schriftlich und sind durch Hamberger ausdrücklich mit der wörtlichen Verwendung des Begriffs „Garantie“ gekennzeichnet. Der Kunde hat gelieferte Ware bei der Ablieferung zu untersuchen, insbesondere auf Vollständigkeit und qualitative Beschaffenheit. Vom Kunden festgestellte oder feststellbare Mängel müssen Hamberger bei verderblicher Ware innerhalb eines Tages, im Übrigen innerhalb weiterer drei Tage schriftlich gemeldet und dabei nachvollziehbar beschrieben werden. Für Mängel, welche im Rahmen der Untersuchung nicht feststellbar sind, gilt die gesetzliche Regelung. Erfolgt eine Mängelrüge nicht oder nicht rechtzeitig, so gilt die Ware in Hinblick auf den jeweiligen Mangel als genehmigt und Mängelansprüche des Kunden sind insoweit ausgeschlossen; dies gilt jedoch nicht für arglistig verschwiegene Mängel. Die rechtzeitige Absendung einer Mängelrüge gilt als rechtzeitige Anzeige des Mangels. Im Falle eines Mangels steht Hamberger die Wahl der Nacherfüllung zu. Diese geschieht nach Wahl von Hamberger durch kostenfreie Mangelbeseitigung (Nachbesserung) oder Ersatzlieferung. Die zu diesem Zweck erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, trägt Hamberger. Die Nacherfüllung hat unabhängig von der Anzahl der Versuche innerhalb einer angemessenen Frist zu erfolgen. Kann der Mangel nicht innerhalb angemessener Frist behoben werden oder ist die Nachbesserung oder Ersatzlieferung aus sonstigen Gründen als fehlgeschlagen anzusehen, kann der Kunde das Entgelt angemessen herabsetzen (mindern) oder vom Vertrag zurücktreten. Von einem Fehlschlagen der Nachbesserung oder Ersatzlieferung ist erst auszugehen, wenn Hamberger hinreichende Gelegenheit zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung eingeräumt wurde, wenn sie unmöglich ist, wenn sie von Hamberger ernsthaft und endgültig verweigert oder unzumutbar verzögert wird oder wenn eine Unzumutbarkeit aus sonstigen Gründen vorliegt. Mängelansprüche des Kunden verjähren ein Jahr nach dem gesetzlichen Beginn der Verjährung. Dies gilt nicht für arglistig verschwiegene Mängel, die innerhalb der gesetzlichen Frist verjähren, sowie für ausdrückliche Garantien, die mit Ablauf der angegebenen Garantiezeit verjähren. Ansprüche des Kunden gegen Hamberger auf entgangenen Gewinn, Ersatz vergeblicher Aufwendungen, aus Schadensersatzansprüchen Dritter sowie sonstige mittelbare, enge oder entfernte Folgeschäden sind ausgeschlossen; eine Haftung für Verschulden von Hamberger gemäß nachfolgender Ziffer 3 bleibt unberührt. Die vorstehenden Beschränkungen gelten nicht für vorsätzliches oder arglistiges Verhalten, eine Haftung für garantierte Beschaffenheitsmerkmale, für Ansprüche aufgrund von Produkthaftung sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

    3. Haftung für Verschulden

      Die Haftung von Hamberger auf Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere aus Unmöglichkeit, Verzug, mangelhafter oder falscher Lieferung, Vertragsverletzung und unerlaubter Handlung ist, soweit es dabei jeweils auf ein Verschulden ankommt, nach Maßgabe dieser Regelung eingeschränkt: Hamberger haftet nur unbeschränkt für Schäden, wenn diese durch vorsätzliche oder grob fahrlässige Handlungen der gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten oder Erfüllungsgehilfen von Hamberger verschuldet wurden oder in den Anwendungsbereich einer von Hamberger ausdrücklich (d.h. unter Verwendung des Begriffs „Garantie“) für diesen Fall abgegebenen unbeschränkten Garantie oder Zusicherung fallen. Daneben haftet Hamberger auch für Schäden aus schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, d.h. von Pflichten, auf deren Einhaltung der Kunde vertrauen darf, da sie die ordnungsgemäße Durchführung des jeweiligen Vertragsverhältnisses überhaupt erst ermöglichen und die Vermeidung des verwirklichten Schadens bezwecken. In diesen Fällen ist die Haftung jedoch im Einzelfall und insgesamt auf Schäden begrenzt, die aufgrund des Vertrages typisch und vorhersehbar sind, und auf die dreifache Höhe des vertraglich für die jeweilige Leistung vereinbarten Entgeltes. Ansprüche auf entgangenen Gewinn, Ersatz vergeblicher Aufwendungen, aus Schadensersatzansprüchen Dritter sowie sonstige mittelbare und Folgeschäden sind in diesen Fällen aber ausgeschlossen. Ein Mitverschulden, ein Verstoß gegen die Schadensminderungspflicht, ein Vorteilsausgleich (einschließlich Ansprüche auf Versicherungsleistungen) oder ein Unterlassen von vertraglich gebotenen Mitwirkungshandlungen des Kunden sind diesem anzurechnen. Ein Schadensersatzanspruch gegen Hamberger verjährt innerhalb von 12 Monaten nach dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Kunde von den anspruchsbegründenden Umständen und der Person des Schädigers Kenntnis erlangt hat oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen musste. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht für vorsätzliches oder arglistiges Verhalten, für garantierte Beschaffenheitsmerkmale, für Ansprüche aufgrund von Produkthaftung sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und –beschränkungen gelten in gleichem Umfang zugunsten der Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen von Hamberger.

    4. Allgemeine Zahlungsbedingungen

      Jede Rechnung ist nach Erhalt der Ware sofort und ohne Abzug zu bezahlen. Bei Zahlungsverzug ist Hamberger berechtigt, gesetzliche Verzugszinsen in Höhe von 9,00 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu berechnen. Die Geltendmachung höherer Zinsen und weiterer Schäden im Falle des Verzugs bleibt unberührt. Sind Teilzahlungen vereinbart und gerät der Kunde mit einer Teilzahlung mehr als 14 Tage in Rückstand, wird Hamberger den rückständigen Betrag unter Setzung einer Nachfrist beim Kunden anmahnen. Zahlt der Kunde auch innerhalb dieser Nachfrist nicht, ist der gesamte offene Betrag inklusive aller Kosten und Zinsen sofort fällig und zu zahlen. Der Kunde ist verpflichtet, alle bei Hamberger aufgrund seines Zahlungsrückstandes anfalllenden angemessenen Mahn - und Inkasso-Spesen zu ersetzen, eigener Bearbeitungskosten von Hamberger in Höhe von EUR 10,00 für jede Mahnung sowie die Bankgebühren für Rücklastschriften zu erstatten, soweit der Nutzer nicht nachweist, dass kein oder nur ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Weitergehende Ansprüche von Hamberger wegen Zahlungsverzuges bleiben unberührt. Sowohl Hamberger als auch der Kunde dürfen Ansprüche gegenüber dem anderen Vertragspartner nur mit unbestrittenen, schriftlich anerkannten oder rechtlich festgestellten Forderungen aufrechnen. Firmen-LastschriftmandatEine Bezahlung per SEPA-Lastschrift kann erst nach einer Bestätigung des Kreditinstitutes des Kunden und einer positiven Bonitätsprüfung erfolgen. Voraussetzung hierfür ist die ausdrückliche Zustimmung des Kunden in einer gesondert abzugebenden Erklärung. Ein Widerruf des SEPA-Lastschriftmandats ist Hamberger rechtzeitig und in Schriftform mitzuteilen. Gleiches gilt bei einer Änderung der Bankverbindung des Kunden, bei der Hamberger ein neues Formular zum Lastschrifteinzug vorliegen muss. Sollte der Lastschriftauftrag nicht ausgeführt werden, informiert Hamberger den Kunden darüber umgehend. Kosten, welche in diesem Zusammenhang entstehen, und dem Kunden zuzurechnen oder von ihm zu vertreten sind, z.B. Gebühren infolge mangelnder Kontodeckung, fehlenden Mitteilung über geänderte Kontoverbindung, trägt der Kunde und die Verrechnung erfolgt mit der nächsten Lastschrift. Werden Lastschriften mehrmals nicht eingelöst, ist eine Zahlung nur noch in bar oder per EC-Karte mit der dazugehörigen PIN möglich.

    5. Weitergabe von Unterlagen / Kalkulationsirrtümer

      Unsere Kostenvoranschläge, Angebote, Prospekte und Preislisten mit allen Drucksorten und Unterlagen dürfen nicht ohne unsere schriftliche Zustimmung an Dritte weitergegeben werden, es sei denn es besteht eine gesetzliche Verpflichtung. Irrtümer durch Kalkulationsfehler, Rechenfehler und Schreib- bzw. Tippfehler bei unseren Angeboten, Auftragsbestätigungen und Preislisten berechtigen zur Anfechtung.

    6. Salvatorische Klausel

      Sollten einzelne Bedingungen ungültig oder unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der anderen Bedingungen davon unberührt.

    7. Erfüllungsort, Rechtswahl, Gerichtsstand

      Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, ist Erfüllungsort der Hamberger Markt, Bahnhofstraße 28, 06542 Allstedt. Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder hat er in der Bundesrepublik Deutschland keinen allgemeinen Gerichtsstand, so ist Gerichtsstand für alle etwaigen Streitigkeiten aus der Geschäftsbeziehung zwischen Hamberger und dem Kunden der Sitz von Hamberger. Zwingende gesetzliche Bestimmungen über ausschließliche Gerichtsstände bleiben von dieser Regelung unberührt. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Vorschriften des Internationalen Privatrechts, die auf eine andere Rechtsordnung verweisen würden. Die Anwendung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.

Datenschutzerklärung

Der Kunde nimmt davon Kenntnis, dass Hamberger Daten aus dem Vertragsverhältnis nach § 28 Bundesdatenschutzgesetz zum Zwecke der Datenverarbeitung speichert und sich das Recht vorbehält, die Daten, soweit für die Vertragserfüllung erforderlich, Dritten zu übermitteln.

Bei der Beantragung der Kundenkarte wird Hamberger den Kunden bitten, eine gesonderte Vereinbarung zum Datenschutz abzuschliessen, die im Wesentlichen den folgenden Inhalt hat. Hamberger weist ausdrücklich darauf hin, dass diese Vereinbarung zum Datenschutz durch den Kunden jederzeit und ohne Angabe von Gründen widerrufen werden kann:

Der Kunde ist damit einverstanden, dass seine Angaben entsprechend den Vorschriften der anwendbaren Datenschutzgesetze gespeichert werden.

Der Kunde erklärt sein Einverständnis, dass Hamberger Bonitätsauskünfte über ihn als Geschäftspartner einholt und deren Ergebnisse in die Entscheidung zur Begründung, Durchführung oder Beendigung der Geschäftsbeziehung einbezieht. Es ist möglich, dass Auskunfteien bei der Ermittlung der Bonitäten Wahrscheinlichkeitswerte verwenden, in deren Berechnung auch Anschriftendaten einfließen können.

Hamberger wird die im Kundenerfassungsbeleg angegebenen Informationen sowie die im Rahmen einzelner Geschäftsvorfälle anfallenden Daten einschließlich der Daten der Einkaufsberechtigten erfassen, weiterverarbeiten und/oder verwenden, um Ihren Kundenvertrag aufrecht zu erhalten und den auf Sie zugeschnittenen Kundenservice, sowie Werbung und eigene Markt- bzw. Meinungs-Befragungsaktivitäten durchführen zu können.

Soweit der Kunde seine Telefonnummer im Rahmen der Vereinbarung über die Geschäftsverbindung oder die Mitgliedschaft in einer der Zahlarten angibt und/oder der entsprechenden Nutzung seiner Emailadresse zugestimmt hat, werden auch diese Kommunikationswege für die vorgenannten Zwecke genutzt. Dies gilt auch für die entsprechenden Kommunikationsdaten der vom Kunden autorisierten Einkaufsberechtigten.

Ihre Hamberger Großmarkt GmbH

Hamberger Großmarkt Ost GmbH & Co. KG, Brehnaer Str. 23, 06749 Bitterfeld-Wolfen

Tel.: +49 (3493) 5135-0.

Fax: +49 (3493) 5135-20.

E-Mail: bitterfeld@hamberger-cc.de

Amtsgericht Stendal, HRA4140, USt-Id-Nr.: DE 147 239 70874,

vertreten durch die Hamberger Beteiligungsgesellschaft Ost mbH, HRB 207640, Amtsgericht München.

Geschäftsführer: Dipl.-Kfm. Günter Titius, Oliver Titius